Gesetze
Gesetz wird geladen …
Drittstaatsangehörige sollten das Recht haben, schriftliche Auskunft über die eigenen Strafregisterinformationen gemäß dem Recht des Mitgliedstaats, in dem sie die Bereitstellung solcher Informationen beantragen, und gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI zu erhalten. Bevor der betreffende Mitgliedstaat diese Auskunft einem Drittstaatsangehörigen erteilt, sollte er das ECRIS-TCN abfragen.
Zu den Zwecken der Absätze 1, 2 und 3 können die zuständigen Behörden Abfragen im ECRIS-TCN auch durchführen, um zu überprüfen, ob zu einer Person, die die…
Erhält Eurojust ein Ersuchen nach Absatz 1, so ermittelt es mit Hilfe des ECRIS-TCN die Mitgliedstaaten, in denen eventuell Strafregisterinformationen zu dem…
Mit dem ECRIS-TCN kann die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats rasch und effizient feststellen, in welchen anderen Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu…
Zur Abhilfe sollte ein System eingerichtet werden, mit dem die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats umgehend und effizient feststellen kann, welche anderen…
Ziel dieser Richtlinie ist es, an dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI die Änderungen vorzunehmen, die für einen effizienten Austausch von Informationen über…
Die Zentralbehörden sollten das ECRIS-TCN nutzen, um festzustellen, in welchen Mitgliedstaaten Strafregisterinformationen zu einem Drittstaatsangehörigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.