Erwägungsgrund 7 32019R0816
Zur Abhilfe sollte ein System eingerichtet werden, mit dem die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats umgehend und effizient feststellen kann, welche anderen Mitgliedstaaten über Strafregisterinformationen zu einem Drittstaatsangehörigen (TCN — third country national) verfügen (, im Folgenden „ECRIS-TCN“). Anschließend könnte auf den bestehenden ECRIS-Rahmen zurückgegriffen werden, um die betreffenden Mitgliedstaaten gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI um die Strafregisterinformationen zu ersuchen.