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Die Mitgliedstaaten sollten in das Zentralsystem Fingerabdruckdaten eingeben, die verurteilten Drittstaatsangehörigen nach Maßgabe des nationalen Rechts im Rahmen eines Strafverfahrens abgenommen wurden. Damit das Zentralsystem möglichst vollständige Identitätsangaben enthält, sollten die Mitgliedstaaten in dieses System auch Fingerabdruckdaten eingeben können, die für andere Zwecke als die eines Strafverfahrens abgenommen wurden, sofern diese Fingerabdruckdaten gemäß nationalem Recht in Strafverfahren genutzt werden können.
Um den Anforderungen des Absatzes 1 Buchstabe b Ziffern i und ii und des Absatzes 5 nachzukommen, können die Mitgliedstaaten Fingerabdruckdaten verwenden, die…
Die Mitgliedstaaten sollten gemäß dieser Verordnung auch im ECRIS-TCN Datensätze für Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen anlegen, die vor dem Zeitpunkt…
In dieser Verordnung sollten Mindestkriterien für Fingerabdruckdaten festgelegt werden, die die Mitgliedstaaten in das Zentralsystem einstellen sollten. Die…
Die Mitgliedstaaten sollten im ECRIS-TCN Datensätze über verurteilte Drittstaatsangehörige anlegen. Das sollte, soweit möglich, automatisch und unverzüglich…
Um den Bürgerinnen und Bürgern der Union ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen zu bieten, in dem der freie Personenverkehr…
Mit dem ECRIS-TCN sollte die Verarbeitung von Fingerabdruckdaten ermöglicht werden, um festzustellen, in welchen Mitgliedstaaten Informationen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.