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In dieser Verordnung sollten Mindestkriterien für Fingerabdruckdaten festgelegt werden, die die Mitgliedstaaten in das Zentralsystem einstellen sollten. Die Mitgliedstaaten sollten wählen können, ob sie entweder die Fingerabdruckdaten von Drittstaatsangehörigen eingeben, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurden, oder ob sie die Fingerabdruckdaten von Drittstaatsangehörigen eingeben, die wegen einer Tat verurteilt wurden, die nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens zwölf Monaten bedroht ist.
mindestens Fingerabdruckdaten, die nach einem der folgenden Kriterien abgenommen wurden: — wenn der Drittstaatsangehörige zu einer Freiheitsstrafe von…
Die Mitgliedstaaten sollten in das Zentralsystem Fingerabdruckdaten eingeben, die verurteilten Drittstaatsangehörigen nach Maßgabe des nationalen Rechts im…
Die Mitgliedstaaten sollten gemäß dieser Verordnung auch im ECRIS-TCN Datensätze für Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen anlegen, die vor dem Zeitpunkt…
Die Zentralbehörden sollten die alphanumerischen Daten zu früheren Verurteilungen bis zum Ablauf der Frist für die Eingabe von Daten gemäß dieser Verordnung und…
Die Mitgliedstaaten sollten im ECRIS-TCN Datensätze über verurteilte Drittstaatsangehörige anlegen. Das sollte, soweit möglich, automatisch und unverzüglich…
Für die Zwecke dieser Verordnung erfassen die Mitgliedstaaten biometrische Merkmale von Drittstaatenangehörigen, nämlich das Gesichtsbild und zwei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.