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Um den Bürgerinnen und Bürgern der Union ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen zu bieten, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, müssen auch die Informationen über Verurteilungen von Unionsbürgern, die zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen, vollständig sein. Da diese Personen mit einer oder mehreren Staatsangehörigkeiten auftreten können und in den Urteilsmitgliedstaaten, oder in dem Herkunftsmitgliedstaat verschiedene Verurteilungen gespeichert sein können, müssen Unionsbürger, die auch die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufgenommen werden. Diese Personen auszuschließen würde dazu führen, dass die im ECRIS-TCN gespeicherte Information unvollständig wäre. Das würde die Zuverlässigkeit des Systems aufs Spiel setzen. Da jedoch diese Personen die Unionsbürgerschaft besitzen, sollten für die Einstellung ihrer Fingerabdruckdaten in das ECRIS-TCN vergleichbare Bedingungen wie für den Austausch von Fingerabdruckdaten von Unionsbürgern im Rahmen des durch den Rahmenbeschluss 2009/315/JI und den Beschluss 2009/316/JI geschaffenen ECRIS- zwischen den Mitgliedstaaten gelten. Somit sollten die Fingerabdruckdaten von Unionsbürgern, die auch die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen, nur dann in das ECRIS-TCN eingestellt werden, wenn sie gemäß dem nationalen Recht während eines Strafverfahrens erhoben wurden, wobei die Mitgliedstaaten für diese Eingabe Fingerabdruckdaten nutzen dürfen, die zu anderen Zwecken als Strafverfahren abgenommen wurden, wenn diese Nutzung nach nationalem Recht zulässig ist.
Zu den Zwecken der Absätze 1, 2 und 3 können die zuständigen Behörden Abfragen im ECRIS-TCN auch durchführen, um zu überprüfen, ob zu einer Person, die die…
Unionsbürger, die auch die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen, werden nur dann in das ECRIS-TCN aufgenommen, wenn den zuständigen Behörden bekannt…
Die Mitgliedstaaten sollten gemäß dieser Verordnung auch im ECRIS-TCN Datensätze für Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen anlegen, die vor dem Zeitpunkt…
Das ECRIS-TCN sollte nur Angaben zur Identität von Drittstaatsangehörigen enthalten, die von einem Strafgericht in der Union verurteilt wurden. Diese…
Mit dem ECRIS-TCN sollte die Verarbeitung von Fingerabdruckdaten ermöglicht werden, um festzustellen, in welchen Mitgliedstaaten Informationen über…
Die Mitgliedstaaten sollten im ECRIS-TCN Datensätze über verurteilte Drittstaatsangehörige anlegen. Das sollte, soweit möglich, automatisch und unverzüglich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.