Erwägungsgrund 30 32019R0817
Die Mitgliedstaaten sollten nationale gesetzgeberische Maßnahmen zur Benennung der zu Identitätsprüfungen unter Rückgriff auf den CIR befugten Behörden und zur Festlegung der Verfahren, Bedingungen und Kriterien für derartige Prüfungen erlassen, die in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen sollten. Insbesondere sollte durch nationales Recht die Befugnis eingeführt werden, biometrische Daten einer Person in Gegenwart eines Bediensteten dieser Behörden während einer Identitätsprüfung zu erheben.