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Wurde noch keine manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten vorgenommen, wird eine Verknüpfung zwischen Daten aus zwei oder mehr EU-Informationssystemen in folgenden Fällen als gelb klassifiziert:
Die verknüpften Daten enthalten dieselben biometrischen Daten, aber ähnliche oder unterschiedliche Identitätsdaten;
die verknüpften Daten enthalten unterschiedliche Identitätsdaten, aber dieselben Reisedokumentendaten, und in mindestens eines der EU-Informationssysteme enthält keine biometrischen Daten zu der betroffenen Person;
die verknüpften Daten enthalten dieselben Identitätsdaten, aber unterschiedliche biometrische Daten;
die verknüpften Daten enthalten ähnliche oder unterschiedliche Identitätsdaten, dieselben Reisedokumentendaten, aber unterschiedliche biometrische Daten.
Wenn eine Verknüpfung gemäß Absatz 1 als gelb klassifiziert wird, gelangt das Verfahren nach Artikel 29 zur Anwendung.
die verknüpften Daten enthalten ähnliche oder unterschiedliche Identitätsdaten, dieselben Reisedokumentendaten, aber unterschiedliche biometrische Daten.
die verknüpften Daten unterschiedliche biometrische Daten, aber dieselben Identitätsdaten enthalten und die für die manuelle Verifizierung verschiedener…
Die verknüpften Daten enthalten dieselben biometrischen Daten, aber ähnliche oder unterschiedliche Identitätsdaten, und die für die manuelle Verifizierung…
die verknüpften Daten enthalten dieselben oder ähnliche Identitätsdaten, dieselben Reisedokumentendaten und in mindestens einem der EU-Informationssysteme…
Wenn die Abfrage nach Artikel 27 Absätze 2, 3 und 4 eine oder mehrere Übereinstimmungen ergibt und die Identitätsdaten der verknüpften Dateien nicht als ähnlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.