Erwägungsgrund 29 32019R0817
Falls die biometrischen Daten einer Person nicht verwendet werden können oder eine Abfrage anhand dieser Daten nicht erfolgreich ist, sollte die Abfrage mittels Identitätsdaten der Person in Verbindung mit Reisedokumentendaten vorgenommen werden. Falls die Abfrage ergibt, dass im CIR Daten über diese Person gespeichert sind, sollten die mitgliedstaatlichen Behörden Zugriff auf den CIR erhalten, um in die Identitäts- und Reisedokumentendaten dieser Person Einsicht nehmen zu können, ohne dass das CIR in irgendeiner Form anzeigt, aus welchem EU-Informationssystem die Daten stammen.