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Der Kapitän des Schiffes, das im Regelungsbereich fischt,
stellt sicher, dass das Fischereifahrzeug an Bord über eine Ausrüstung verfügt, um verlorenes Fanggerät zu bergen;
unternimmt im Fall, dass ein Schiff Fanggerät oder Teile davon verloren hat, alle angemessenen Schritte, um diese so bald wie möglich zu bergen und
darf kein Fanggerät absichtlich zurücklassen, außer aus Sicherheitsgründen.
Kann das verlorene Fanggerät nicht geborgen werden, so teilt der Kapitän des Schiffes dem Flaggenmitgliedstaat binnen 24 Stunden Folgendes mit:
Name und Rufzeichen des Schiffes;
Art des verlorenen Fanggeräts;
Menge des verlorenen Fanggeräts;
Zeitpunkt, zu dem das Fanggerät verloren ging;
Position, auf der das Fanggerät verloren ging und
Maßnahmen, die das Schiff ergriffen hat, um das verlorene Gerät zu bergen.
Nach Bergung des verlorenen Fanggeräts teilt der Kapitän des Schiffes dem Flaggenmitgliedstaat binnen 24 Stunden Folgendes mit:
Name und Rufzeichen des Schiffes, das das Fanggerät geborgen hat;
Name und Rufzeichen des Schiffes, das das Fanggerät verloren hat (falls bekannt);
Art des geborgenen Fanggeräts;
Menge des geborgenen Fanggeräts;
Zeitpunkt, zu dem das Fanggerät geborgen wurde, und
Position, auf der das Fanggerät geborgen wurde.
Der Mitgliedstaat teilt der Kommission unverzüglich die in den Absätzen 2 und 3 genannten Angaben zur Weiterleitung an den NAFO-Exekutivsekretär mit.
Kann das verlorene Fanggerät nicht geborgen werden, so vermerkt der Kapitän des Fangschiffs die Angaben zu dem verlorenen Fanggerät gemäß Artikel 14 Absatz 7 im…
Die Mitgliedstaaten veranlassen regelmäßig die Bergung von verloren gegangenem stationären Fanggerät von Schiffen unter ihrer Flagge. Wird Fanggerät geborgen,…
In der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates ist vorgeschrieben, dass Fischereifahrzeuge der Union die Ausrüstung zur Bergung von verloren gegangenem Gerät…
die Maßnahmen, die zur Bergung des verloren gegangenen Fanggeräts unternommen wurden.
In spezifischen Bestimmungen ist festzulegen, dass ausschließlich zugelassene Fanggeräte eingesetzt und verloren gegangene Geräte geborgen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.