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Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für die Annahme detaillierter Regelungen übertragen werden, und zwar für als Rückwaren wieder eingeführte Kulturgüter, oder die vorübergehende Verwendung von Kulturgütern im Zollgebiet der Union und deren sichere Verwahrung, die Muster für Einfuhrgenehmigungsanträge und Einfuhrgenehmigungsformulare, die Muster der Erklärung des Einführers und die begleitenden Dokumente sowie weitere Verfahrensvorschriften für deren Vorlage und Bearbeitung. Außerdem sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie Vorkehrungen für die Einrichtung eines elektronischen Systems für die Einreichung von Anträgen auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung und die Abgabe der Erklärung des Einführers sowie für die Speicherung von Informationen und den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten treffen kann. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für Festlegungen in…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verpflichtung zur Akzeptanz der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Richtlinie und insbesondere für den automatischen Informationsaustausch…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie in Bezug auf zusätzliche technische Spezifikationen und Indikatoren für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.