Erwägungsgrund 23 32019R0941
Es ist wichtig, die Kommunikation und die Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, wenn ihnen konkrete, ernstzunehmende und verlässliche Hinweise vorliegen, dass eine Stromversorgungskrise eintreten könnte. In diesen Fällen sollten die betreffenden Mitgliedstaaten die Kommission, die benachbarten Mitgliedstaaten und die Koordinierungsgruppe „Strom“ ohne unangemessene Verzögerung unterrichten und dabei insbesondere Angaben zu den Ursachen der Verschlechterung der Stromversorgung, den zur Prävention der Stromversorgungskrise geplanten Maßnahmen und zu einer möglicherweise erforderlichen Unterstützung durch andere Mitgliedstaaten übermitteln.