Erwägungsgrund 2 32019L1159
Die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Befähigungszeugnissen für Seeleute ist auf internationaler Ebene durch das Internationale Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (im Folgenden „STCW-Übereinkommen“) von 1978 (in geänderter Fassung) geregelt, das zuletzt 2010 grundlegend überarbeitet wurde. 2015 wurden Änderungen des STCW-Übereinkommens in Bezug auf den Ausbildungs- und Qualifikationsbedarf für Seeleute angenommen, die an Bord von Schiffen arbeiten, die dem Internationalen Code über die Sicherheit von Schiffen unterliegen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (im Folgenden „IGF-Code“). Im Jahr 2016 wurden Änderungen des STCW-Übereinkommens in Bezug auf die Ausbildung und Qualifikation von Seeleuten angenommen, die an Bord von Fahrgastschiffen bzw. an Bord von Schiffen arbeiten, die in Polargewässern verkehren.