Erwägungsgrund 22 32019R0941
Mit dem in dieser Verordnung vorgesehenen Muster soll die Erstellung der Pläne erleichtert werden, wobei die Aufnahme zusätzlicher mitgliedstaatspezifischer Informationen möglich sein sollte. Das Muster soll auch die Konsultation der anderen Mitgliedstaaten der jeweiligen Region und der Koordinierungsgruppe „Strom“ erleichtern. Konsultationen innerhalb der Regionen und der Koordinierungsgruppe „Strom“ sollten sicherstellen, dass die Maßnahmen eines Mitgliedstaats oder einer Region die Stromversorgungssicherheit anderer Mitgliedstaaten oder Regionen nicht gefährden.