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Bei der Vereinbarung von abgestimmten Maßnahmen und technischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen und sonstigen Durchführungsbestimmungen für die Unterstützung sollten die Mitgliedstaaten soziale und wirtschaftliche Faktoren wie die Sicherheit der Unionsbürger sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Es wird ihnen nahegelegt, sich über bewährte Verfahren auszutauschen und die Koordinierungsgruppe „Strom“ als Diskussionsplattform zu nutzen, um die bestehenden Optionen für die Unterstützung, insbesondere in Bezug auf die abgestimmten Maßnahmen und die erforderlichen technischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen, darunter eine angemessene Kompensation, zu ermitteln. Die Kommission kann die Erarbeitung der regionalen und bilateralen Maßnahmen unterstützen.
Die Mitgliedstaaten vereinbaren die erforderlichen technischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen für die Umsetzung der regionalen oder bilateralen…
Im Falle einer Stromversorgungskrise sollten die Mitgliedstaaten solidarisch zusammenarbeiten. Zusätzlich zu dieser allgemeinen Regel sollten geeignete…
Die Kommission sollte im Anschluss an Gespräche, die sie mit dem antragstellenden Mitgliedstaat u. a. im Rahmen des Europäischen Semesters führt, das Ersuchen…
Es ist notwendig, die Art der Maßnahmen festzulegen, die auf Initiative der Kommission und der Mitgliedstaaten als technische Hilfe durchgeführt und aus dem…
Mit dieser Verordnung wird ein solcher Unterstützungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten als Instrument zur Prävention oder Eindämmung einer…
Im Falle einer Stromversorgungskrise sollte Unterstützung auch dann geleistet werden, wenn die Mitgliedstaaten noch keine abgestimmten Maßnahmen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.