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Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält allgemeine Bestimmungen zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, die durch spezifische Bestimmungen zur Cybersicherheit in einem Netzkodex nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/943 ergänzt werden sollen. Die vorliegende Verordnung ergänzt die Richtlinie (EU) 2016/1148 dahingehend, dass Cybervorfälle ordnungsgemäß als Risiko bestimmt und in den Risikovorsorgeplänen angemessene Maßnahmen zu ihrer Bewältigung vorgesehen werden.
Stärkung der Fähigkeiten in den Mitgliedstaaten und in der Privatwirtschaft, die Einhaltung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des…
Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält rechtliche Bestimmungen zur Anhebung des allgemeinen Niveaus der Cybersicherheit…
Im September 2017 legte die Kommission ein Paket von Initiativen vor, in denen ein umfassendes Konzept der Union für die Cybersicherheit dargelegt wird, um…
Die Union hat bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Cybersicherheit zu gewährleisten und das Vertrauen in die digitale Technik zu stärken. Im Jahr 2013…
Die Mitgliedstaaten werden darin bestärkt, auf zwischenstaatlicher Ebene ein höheres Maß an Koordinierung, Austausch und Zusammenarbeit zu erreichen, um ihre…
Probleme der Cybersicherheit und Cyberabwehr gewinnen zunehmend an Bedeutung, und die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.