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Die Richtlinie 2008/114/EG des Rates sieht ein Verfahren vor, mit dem die Sicherheit ausgewiesener europäischer kritischer Infrastrukturen, einschließlich bestimmter Strominfrastrukturen, verbessert werden soll. Die Richtlinie 2008/114/EG trägt zusammen mit der vorliegenden Verordnung zu einem umfassenden Konzept für die Energieversorgungssicherheit der Union bei.
Die Richtlinie 2008/114/EG sieht ein Verfahren vor, mit dem die Sicherheit ausgewiesener europäischer kritischer Infrastrukturen, auch bestimmter…
Es empfiehlt sich, die Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die…
In der Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die notwendigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten festgelegt, mit denen die…
Zur Ermöglichung dieser erweiterten Zusammenarbeit sollte Protokoll 31 zum EWR-Abkommen geändert werden, indem die Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8.…
Das Unionsrecht, insbesondere Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein vorrangiges Ziel der Union und die erneuerbaren Energiequellen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.