Erwägungsgrund 40 32024R1789
Die Ausgaben der Fernleitungsnetzbetreiber sind überwiegend Fixkosten. Ihrem Geschäftsmodell und den derzeitigen nationalen Regulierungsrahmen liegt die Annahme zugrunde, dass ihre Netze über lange Zeit genutzt werden und somit lange Abschreibungszeiträume (30 bis 60 Jahre) haben. Vor dem Hintergrund der Energiewende sollten die Regulierungsbehörden daher die Möglichkeit erhalten, die Abnahme der Nachfrage nach Erdgas im Voraus abzuschätzen, um die Regulierungsvorschriften rechtzeitig anzupassen und Situationen zu vermeiden, in denen die Kostendeckung der Fernleitungsnetzbetreiber über Netzentgelte die Bezahlbarkeit von Erdgas für die Verbraucher gefährdet, da die Fixkosten im Verhältnis zur Nachfrage nach Erdgas steigen. Soweit erforderlich, könnte z. B. das Abschreibungsprofil oder die Vergütung für Fernleitungsanlagen geändert werden.