Erwägungsgrund 11 32022R0869
Die Energieinfrastrukturen in der Union sollten den unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels, mit denen in Europa trotz der Klimaschutzmaßnahmen zu rechnen ist, standhalten können. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Bemühungen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels, zur Steigerung der Resilienz sowie zur Katastrophenprävention und -vorsorge zu verstärken.