Gesetze
Gesetz wird geladen …
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. November 2016 bewertete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) Methylacetat, tert-Butylethylether, Ammoniumsulfat und Calciumlignosulfonat in Bezug auf ihre Zulässigkeit als vorherige Ladung. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass Methylacetat und tert-Butylethylether die Kriterien für die Zulässigkeit als vorherige Ladung erfüllen, dass in Bezug auf Ammoniumsulfat nur Produkte von Lebensmittelqualität die Zulässigkeitskriterien erfüllen und dass Calciumlignosulfonat diese Kriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der Diskussion im Rahmen des Codex Alimentarius, an deren Ende die Annahme von Kriterien stand, die ausschlaggebend sein sollten für die Zulässigkeit…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) hat eine Stellungnahme zur Sicherheit der vorgeschlagenen Änderung der…
Stoffe wie Sulfite, Benzoate, Polysorbate, Sorbitester und Zuckerester sollten in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen werden; diese Stoffe…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) äußerte sich in einem Gutachten zur Sicherheit von basischem…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Nach Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind alle Lebensmittelzusatzstoffe, die in der Union vor dem 20. Januar 2009 bereits zulässig waren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.