Erwägungsgrund 1 32020R1000
Die bulgarische, dänische, deutsche, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 der Kommission enthalten in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe g Fehler hinsichtlich der von ihrem Geltungsbereich ausgenommenen Lüftungsanlagen. Diese Fehler berühren den Inhalt dieser Bestimmung.