Erwägungsgrund 3 32020R1000
Die schwedische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 enthält in Anhang I Teil 1 Nummer 9, Anhang IV Nummer 1 Buchstabe o und Anhang V Nummer 1 Buchstabe o einen weiteren Fehler hinsichtlich eines der für die Zwecke der Anhänge II bis IX definierten Begriffe. Dieser Fehler berührt den Inhalt dieser Bestimmungen.