Erwägungsgrund 10 32020R1043
Es ist daher besonders schwierig, multizentrische klinische Prüfungen mit GVO enthaltenden oder aus solchen bestehenden Prüfpräparaten durchzuführen, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind.
Es ist daher besonders schwierig, multizentrische klinische Prüfungen mit GVO enthaltenden oder aus solchen bestehenden Prüfpräparaten durchzuführen, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind.