Erwägungsgrund 15 32020R1043
Um die belastbaren klinischen Nachweise zu erbringen, die erforderlich sind, um Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 zu untermauern, müssen multizentrische klinischen Prüfungen, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind, durchgeführt werden.