Erwägungsgrund 15 32020R1055
Damit hohe Standards für die Unternehmen beibehalten oder eingeführt werden können, ohne dabei den Kraftverkehrsbinnenmarkt negativ zu beeinflussen, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, die finanziellen Anforderungen für die Verwendung von Schwerfahrzeugen auch auf die in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Unternehmen für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t anzuwenden.