Erwägungsgrund 2 32020R1085
Die Genehmigungen für die Wirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/18 der Kommission bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2020/17 der Kommission nicht erneuert.
Die Genehmigungen für die Wirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/18 der Kommission bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2020/17 der Kommission nicht erneuert.