Erwägungsgrund 3 32020R1108
Am 30. Januar 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den COVID-19-Ausbruch zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite. Am 11. März 2020 erklärte die WHO den COVID-19-Ausbruch zur Pandemie. Alle Mitgliedstaaten sind von der COVID-19-Pandemie betroffen. Aufgrund des besorgniserregenden Anstiegs der Fallzahlen und des Mangels an unmittelbar zur Verfügung stehenden wirksamen Mitteln zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie haben zahlreiche Mitgliedstaaten den nationalen Notstand ausgerufen.