Erwägungsgrund 4 32020R1323
In der vereinbarten Niederschrift der Fischereikonsultationen zwischen Norwegen und der Europäischen Union über Ad-hoc-Fischereiregelungen für die Bewirtschaftung von Blauem Wittling und norwegischem frühjahrslaichenden (atlanto-skandischem) Hering im Jahr 2020 wird beiden Parteien Zugang zu einer Fangmenge von 190809 Tonnen Blauem Wittling in den Gewässern der jeweils anderen Partei gewährt. In der TAC-Tabelle für Blauen Wittling, mit der Norwegen ein Zugang zu der Fischerei in 2, 4a, 5, 6 nördlich von 56° 30‘ N und 7 westlich von 12° W gewährt wird, beschränkt eine besondere Bedingung die Fänge in 4a auf 40000 Tonnen (gemäß der vereinbarten Niederschrift der Fischereikonsultationen zwischen Norwegen und der Europäischen Union für 2020). Diese Fangbeschränkung in 4a macht 21 % der Gesamtzugangsquote Norwegens aus. Dieser Prozentsatz, der derzeit auf 18 % festgelegt ist, sollte entsprechend geändert werden.