Erwägungsgrund 3 32020R1474
Während der Vorbereitung einer etwaigen künftigen Aktualisierung der Verordnung (EU) Nr. 360/2012, die parallel zu einer etwaigen künftigen Aktualisierung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission erfolgen würde, müssen Planungs- und Rechtssicherheit gewährleistet werden.