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Für bestimmte für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassene Instrumente gilt in einigen Mitgliedstaaten nationales Recht, das ihre Übertragbarkeit regelt, wie beispielsweise die Anforderung der notariellen Beurkundung der Übertragung. Diese Verordnung sollte unbeschadet des nationalen Rechts gelten, das die Übertragung solcher Instrumente regelt.
Im Interesse der Rechtssicherheit und im Hinblick auf die Ersetzung nationaler Vorschriften durch die Vorschriften dieser Verordnung, soweit es um Arten von…
Bei anlagebasierten Schwarmfinanzierungen bietet die Übertragbarkeit den Anlegern die wichtige Sicherheit, aus ihrer Anlage aussteigen zu können, da sie die…
Einige Mitgliedstaaten haben bereits auf den nationalen Markt abgestimmte Schwarmfinanzierungsregelungen eingeführt. Diese sind auf die Merkmale und…
Die Anforderungen in Bezug auf die Vermögensverwahrung sind für den Schutz von Anlegern, die Schwarmfinanzierungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, von…
Diese Verordnung sollte entsprechend den von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen ausgelegt werden, die dem Schutz der Interessen der Inhaber übertragbarer…
Das Zulassungsverfahren sollte es den zuständigen nationalen Behörden ermöglichen, Informationen über die Dienstleistungen, die die potenziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.