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Die Gewährleistung einer wirksamen Unternehmensführung ist für ein angemessenes Risikomanagement und die Vermeidung von Interessenkonflikten von entscheidender Bedeutung. Schwarmfinanzierungsdienstleister sollten daher über Regelungen für die Unternehmensführung verfügen, die eine wirksame und umsichtige Geschäftsleitung dieser Dienstleister sicherstellen. Die für deren Geschäftsleitung verantwortlichen natürlichen Personen sollten zuverlässig sein und über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Berufserfahrung verfügen. Zudem sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister Verfahren für die Entgegennahme und Bearbeitung von Kundenbeschwerden einführen.
Die Geschäftsleitung eines Schwarmfinanzierungsdienstleisters legt angemessene Regelungen und Verfahren zur Sicherstellung einer wirksamen und umsichtigen…
dass die an der Leitung des potenziellen Schwarmfinanzierungsdienstleisters beteiligten natürlichen Personen in ihrer Gesamtheit über ausreichende Kenntnisse,…
Im Interesse eines hohen Anlegerschutzes, zur Verringerung der mit Schwarmfinanzierung verbundenen Risiken und zur Gewährleistung einer fairen Behandlung aller…
Kunden sind potenziellen Risiken im Zusammenhang mit den Schwarmfinanzierungsdienstleistern ausgesetzt, insbesondere Geschäftsrisiken. Um Kunden vor solchen…
Im Interesse der effizienten und reibungslosen Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sollte es Schwarmfinanzierungsdienstleistern gestattet sein,…
Schwarmfinanzierungsdienstleister sollten Pläne für die Geschäftsfortführung im Krisenfall ausarbeiten müssen, in denen auf die mit einem Ausfall eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.