Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um sicherzustellen, dass nicht kundige Anleger die vom Schwarmfinanzierungsdienstleister an sie gerichteten ausdrücklichen Risikowarnungen gelesen und verstanden haben, sollten sie die Risiken, die sie bei Anlagen in ein Schwarmfinanzierungsprojekt eingehen, ausdrücklich bestätigen. Um ein hohes Maß an Anlegerschutz zu erhalten und da das Fehlen einer solchen Bestätigung auf ein potenzielles mangelndes Verständnis der mit der Anlage verbundenen Risiken hindeutet, sollten die Schwarmfinanzierungsdienstleister Anlagen von nicht kundigen Anlegern nur akzeptieren, wenn diese ausdrücklich bestätigt haben, diese Warnhinweise erhalten und verstanden zu haben.
Stellen potenzielle nicht kundige Anleger die nach Absatz 2 erforderlichen Informationen nicht bereit oder gelangen die Schwarmfinanzierungsdienstleister auf…
Da sich kundige Anleger per Definition der Risiken bewusst sind, die mit Anlagen in Schwarmfinanzierungsprojekte verbunden sind, ist es nicht sinnvoll, sie…
Finanzprodukte, die auf Schwarmfinanzierungsplattformen vermarktet werden, sind keine traditionellen Anlage- oder Sparprodukte und sollten daher nicht als…
Angesichts der mit Schwarmfinanzierungsprojekten verbundenen Risiken sollten nicht kundige Anleger vermeiden, sich diesen übermäßig auszusetzen. Es besteht ein…
Im Interesse eines hohen Anlegerschutzes, zur Verringerung der mit Schwarmfinanzierung verbundenen Risiken und zur Gewährleistung einer fairen Behandlung aller…
Zur Verbesserung der Dienstleistungen für ihre Kunden sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister in der Lage sein, einzelnen Anlegern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.