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Da sich kundige Anleger per Definition der Risiken bewusst sind, die mit Anlagen in Schwarmfinanzierungsprojekte verbunden sind, ist es nicht sinnvoll, sie zuvor einer Kenntnisprüfung zu unterziehen. Dementsprechend sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister nicht verpflichtet sein, Risikowarnungen an kundige Anleger zu übermitteln.
Stellen potenzielle nicht kundige Anleger die nach Absatz 2 erforderlichen Informationen nicht bereit oder gelangen die Schwarmfinanzierungsdienstleister auf…
Finanzprodukte, die auf Schwarmfinanzierungsplattformen vermarktet werden, sind keine traditionellen Anlage- oder Sparprodukte und sollten daher nicht als…
Um sicherzustellen, dass nicht kundige Anleger die vom Schwarmfinanzierungsdienstleister an sie gerichteten ausdrücklichen Risikowarnungen gelesen und…
Angesichts der mit Schwarmfinanzierungsprojekten verbundenen Risiken sollten nicht kundige Anleger vermeiden, sich diesen übermäßig auszusetzen. Es besteht ein…
Zur Verbesserung der Dienstleistungen für ihre Kunden sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister in der Lage sein, einzelnen Anlegern…
Im Interesse eines hohen Anlegerschutzes, zur Verringerung der mit Schwarmfinanzierung verbundenen Risiken und zur Gewährleistung einer fairen Behandlung aller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.