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Stellt ein Schwarmfinanzierungsdienstleister eine Auslassung, einen Fehler oder eine Ungenauigkeit in dem Anlagebasisinformationsblatt fest, der bzw. die wesentliche Auswirkungen auf die erwartete Kapitalrendite haben könnte, so sollte er die Auslassung, den Fehler oder die Ungenauigkeit unverzüglich beim Projektträger anzeigen, der diese Information vervollständigen oder korrigieren sollte. Wird eine solche Vervollständigung oder Korrektur nicht vorgenommen, sollte der Schwarmfinanzierungsdienstleister das Schwarmfinanzierungsangebot unter bestimmten Bedingungen aussetzen oder sogar annullieren.
Stellt ein Schwarmfinanzierungsdienstleister eine Auslassung, einen Fehler oder eine Ungenauigkeit in dem Anlagebasisinformationsblatt fest, der bzw. die…
Stellt ein Schwarmfinanzierungsdienstleister eine Auslassung, einen Fehler oder eine Ungenauigkeit in dem Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform…
Ist ein Antrag gemäß Absatz 1 nach Ablauf der in Absatz 4 genannten Frist immer noch unvollständig, so kann die zuständige Behörde die Prüfung des Antrags…
Schwarmfinanzierungsdienstleister sollten mehr Informationen vorlegen dürfen als in dem vom Projektträger erstellten Anlagebasisinformationsblatt verlangt wird.…
Schwarmfinanzierungsdienstleister, die Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbringen, die in der Vermittlung von Krediten bestehen, sollten allen Kunden…
Damit Klarheit über die Art von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und die Risiken, Kosten und Gebühren solcher Dienstleistungen gewährleistet ist, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.