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Um einen reibungslosen und raschen Zugang von neugegründeten Unternehmen und KMU zu den Kapitalmärkten sicherzustellen, ihre Finanzierungskosten zu verringern und Verzögerungen und Kosten für Schwarmfinanzierungsdienstleister zu vermeiden, sollte es keine Verpflichtung geben, das Anlagebasisinformationsblatt von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.
Die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem dem Schwarmfinanzierungsdienstleister die Zulassung erteilt wurde, können verlangen, dass eine…
In dieser Verordnung wird der Inhalt des Anlagebasisinformationsblatts festgelegt, das potenzielle Anleger von den Schwarmfinanzierungsdienstleistern für jedes…
Um es Schwarmfinanzierungsdienstleistern zu ermöglichen, grenzüberschreitend tätig zu werden, ohne dabei unterschiedlichen Vorschriften zu unterliegen, und die…
Da das Anlagebasisinformationsblatt darauf ausgelegt ist, an die Besonderheiten eines Schwarmfinanzierungsangebots und an den Informationsbedarf der Anleger…
Zur Verbesserung der Dienstleistungen für ihre Kunden sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister in der Lage sein, einzelnen Anlegern…
Schwarmfinanzierungsdienstleister sollten mehr Informationen vorlegen dürfen als in dem vom Projektträger erstellten Anlagebasisinformationsblatt verlangt wird.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.