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Zur Gewährleistung einer fairen und nicht diskriminierenden Behandlung der Kunden sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister, die mit Marketingmitteilungen für ihre Dienstleistungen werben, faire, klare und nicht irreführende Informationen bereitstellen.
Sämtliche Informationen, einschließlich Marketingmitteilungen nach Artikel 27, die Schwarmfinanzierungsdienstleister ihren Kunden über sich selbst, über Kosten,…
Die Schwarmfinanzierungsdienstleister stellen sicher, dass alle auf ihre Dienste, einschließlich der an Dritte ausgelagerten, bezogenen Marketingmitteilungen…
Schwarmfinanzierungsdienstleister müssen ehrlich, fair und professionell sowie im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden handeln.
Damit Klarheit über die Art von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und die Risiken, Kosten und Gebühren solcher Dienstleistungen gewährleistet ist, sollten…
Im Interesse eines hohen Anlegerschutzes, zur Verringerung der mit Schwarmfinanzierung verbundenen Risiken und zur Gewährleistung einer fairen Behandlung aller…
Schwarmfinanzierungsdienstleister, die Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbringen, die in der Vermittlung von Krediten bestehen, sollten allen Kunden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.