Gesetze
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Im Interesse der Transparenz und einer ordnungsgemäßen Dokumentation der Kommunikation mit Kunden sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister alle relevanten Aufzeichnungen über ihre Dienstleistungen und Transaktionen aufbewahren.
bewahren alle Vereinbarungen zwischen den Schwarmfinanzierungsdienstleistern und ihren Kunden für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren auf.
Der Schwarmfinanzierungsdienstleister führt Aufzeichnungen über die Anlageangebote und Interessenbekundungen, die er erhalten, und über den Zeitpunkt von deren…
Schwarmfinanzierungsdienstleister, die die Anzeige von Interesse nach Absatz 1 dieses Artikels zulassen und die Dienstleistungen zur Verwahrung des…
Führen Schwarmfinanzierungsdienstleister Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit übertragbaren Wertpapieren und mit für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen…
Damit Klarheit über die Art von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und die Risiken, Kosten und Gebühren solcher Dienstleistungen gewährleistet ist, sollten…
Im Interesse eines hohen Anlegerschutzes, zur Verringerung der mit Schwarmfinanzierung verbundenen Risiken und zur Gewährleistung einer fairen Behandlung aller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.