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Im Interesse von mehr Rechtssicherheit für unionsweit tätige Schwarmfinanzierungsdienstleister sowie eines leichteren Marktzugangs sollten die in den Mitgliedstaaten geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die speziell Regelungen über die Marketingmitteilungen von Schwarmfinanzierungsdienstleistern enthalten, in elektronischer Form veröffentlicht werden, ebenso wie Zusammenfassungen dieser Regelungen in einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache. Dazu sollten die ESMA und die zuständigen Behörden ihre Internetseite auf dem neusten Stand halten.
Die zuständigen Behörden veröffentlichen auf ihren Internetseiten jene für Marketingmitteilungen von Schwarmfinanzierungsdienstleistern geltenden nationalen…
Für ihre Marketingmitteilungen verwenden die Schwarmfinanzierungsdienstleister eine oder mehrere der Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem die…
Bewirbt ein Schwarmfinanzierungsdienstleister ein Schwarmfinanzierungsangebot durch Marketingmitteilungen in einem anderen Mitgliedstaat, so wird das…
Im Interesse der Transparenz für Anleger hinsichtlich der Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sollte die gemäß Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des…
Um die Transparenz und den Anlegerschutz zu stärken und den Zugang zu Informationen über die geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für…
Damit Klarheit über die Art von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und die Risiken, Kosten und Gebühren solcher Dienstleistungen gewährleistet ist, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.