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Zur Vermeidung unnötiger Kosten und eines unnötigen Verwaltungsaufwands für die grenzüberschreitende Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sollten Marketingmitteilungen nicht übersetzt werden müssen, wenn sie in mindestens einer der Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem die Marketingmitteilungen verbreitet werden, oder in einer von den zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats akzeptierten Sprache vorliegen.
Für ihre Marketingmitteilungen verwenden die Schwarmfinanzierungsdienstleister eine oder mehrere der Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem die…
Bewirbt ein Schwarmfinanzierungsdienstleister ein Schwarmfinanzierungsangebot durch Marketingmitteilungen in einem anderen Mitgliedstaat, so wird das…
gegebenenfalls Beispiele für das Vorgehen der zuständigen Behörden, wenn Schwarmfinanzierungsdienstleister die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften…
Die Pflicht eines Emittenten, den gesamten Prospekt in alle relevanten Amtssprachen zu übersetzen, ist grenzüberschreitenden Angeboten oder dem Mehrfach-Handel…
Im Interesse von mehr Rechtssicherheit für unionsweit tätige Schwarmfinanzierungsdienstleister sowie eines leichteren Marktzugangs sollten die in den…
Zur Gewährleistung einer fairen und nicht diskriminierenden Behandlung der Kunden sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister, die mit Marketingmitteilungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.