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Im Interesse eines besseren Verständnisses der aufsichtsrechtlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Anforderungen an die Marketingmitteilungen sollten die zuständigen Behörden der ESMA jährlich einen ausführlichen Bericht über ihre Durchsetzungsmaßnahmen in diesem Bereich vorlegen.
Die zuständigen Behörden erstatten der ESMA regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich über die Durchsetzungsmaßnahmen Bericht, die sie jeweils im Vorjahr…
Die ESMA erstellt jährlich einen Bericht über die Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen die zur…
Sofern dies für die wirksame Überwachung von Systemrisiken erforderlich ist, können die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats regelmäßig oder spontan…
Die zuständigen Behörden sollten die ESMA über die Ergebnisse dieser Prüfungen, über Aufforderungen zu Änderungen und über Sanktionen, die Verwaltern von…
Spätestens am 30. Juni 2021 und danach alle zwei Jahre legt die ESMA dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht vor, der einen…
Damit die ESMA in der Lage ist, im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eine größere Kohärenz bei den Ergebnissen der Aufsicht zu erreichen, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.