Erwägungsgrund 10 32020L0700RICHTLINIE (EU) 2020/700 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 hinsichtlich der Verlängerung ihres Umsetzungszeitraums (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 58 32022R0991VERORDNUNG (EU) 2022/991 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation
Die Verordnung (EU) 2016/794 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32018L0411RICHTLINIE (EU) 2018/411 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/97 im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie (EU) 2016/97 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32020R1040VERORDNUNG (EU) 2020/1040 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich ihrer Übergangsbestimmungen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2016/1628 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32016L2258RICHTLINIE (EU) 2016/2258 DES RATES vom 6. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche
Die Richtlinie 2011/16/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 23 32013L0038RICHTLINIE 2013/38/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/16/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.