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Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht darüber hinaus ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit durch die Verwendung von M-N-MA zusammen mit nitrosierenden Agenzien. Daher sollten eine solche Verwendung von M-N-MA verboten, ein Höchstgehalt von 50 μg/kg an Nitrosamin festgelegt und die Verpflichtung eingeführt werden, kosmetische Mittel, die M-N-MA enthalten, in nitritfreien Behältern aufzubewahren.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit, das…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in einer vom Plenum am 13.-14. Dezember 2011 verabschiedeten Stellungnahme zu dem Schluss,…
Anschließend kam der SCCS in einem wissenschaftlichen Gutachten vom 16. Oktober 2020 zur Stellungnahme des SCCS zu M-N-MA zu dem Schluss, dass M-N-MA nicht in…
Auf dem Plenum vom 27. März 2012 verabschiedete der SCCS eine Stellungnahme zu Nitrosaminen und sekundären Aminen. In dieser Stellungnahme kam der SCCS zu der…
Bei Methyl-N-methylanthranilate (M-N-MA) (CAS-Nr. 85-91-6) handelt es sich um einen Duftinhaltsstoff, der in verschiedenen Kosmetika verwendet wird, darunter in…
Vor dem Hintergrund der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Hydroxyapatit (nano) in kosmetischen Mitteln ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.