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Auf dem Plenum vom 27. März 2012 verabschiedete der SCCS eine Stellungnahme zu Nitrosaminen und sekundären Aminen. In dieser Stellungnahme kam der SCCS zu der Schlussfolgerung, dass die Reinheitsspezifikation von 50 μg Nitrosamin/kg auf Rohstoffe und alle potenziell entstehenden Nitrosamine, nicht aber für Fertigprodukte gelten sollte. Ferner kam der SCCS zu dem Schluss, dass die sekundären Amine nicht mit zufällig nitrosierenden Stoffen, wie beispielsweise nitritbehandelten Rohstoffbehältern, in Berührung kommen sollten. Diese Stellungnahme gilt auch für den Stoff M-N-MA, bei dem es sich um ein sekundäres Amin handelt.
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme außerdem zu dem Schluss, dass Methoxypropylamino Cyclohexenylidene Ethoxyethylcyanoacetat ein sekundäres Amin ist und daher…
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht darüber hinaus ein potenzielles Risiko für die menschliche…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in einer vom Plenum am 13.-14. Dezember 2011 verabschiedeten Stellungnahme zu dem Schluss,…
Anschließend kam der SCCS in einem wissenschaftlichen Gutachten vom 16. Oktober 2020 zur Stellungnahme des SCCS zu M-N-MA zu dem Schluss, dass M-N-MA nicht in…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 15. Dezember 2015 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Methylisothiazolinon an. Der SCCS…
Der SCCS hat die Sicherheit des UV-Filters und Nanomaterials tris-biphenyl triazine bewertet. In seiner Stellungnahme vom 20. September 2011 gelangte er zu dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.