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Die derzeit von Dorsch in der östlichen Ostsee abhängigen Fangflotten haben nicht die Möglichkeit, alternativ andere Bestände zu befischen. Es wird geschätzt, dass zusätzliche Fangmengen von etwa 20 000 Tonnen anderer Arten erforderlich wären, um die wirtschaftlichen Verluste durch die Schließung der Fischerei auf Dorsch in der östlichen Ostsee auszugleichen. Die Verordnung (EU) 2019/1838 sieht jedoch auch erhebliche Kürzungen für andere Bestände für 2020 vor, insbesondere für Dorsch in der westlichen Ostsee, mit einer Verringerung um 60 % und für Hering in der westlichen Ostsee (Clupea harengus), mit einer Verringerung um 65 % für den westlichen Bestand und um 27 % im Bottnischen Meerbusen.
Unterstützung für Maßnahmen nach Absatz 1 wird nur gewährt, wenn der in Absatz 1 genannte Aktionsplan bestimmte Zielvorgaben für die Fangkapazitätsverringerung…
In der Verordnung (EU) 2019/1838 des Rates ist für das Jahr 2020 eine notwendige und beispiellose Verringerung der Fangmöglichkeiten für Dorsch in der östlichen…
Angesichts der ernsten Lage der drei betroffenen Bestände sollten die Mitgliedstaaten die Überwachung und Kontrolle von Schiffen mit einer Beifangquote für…
Darüber hinaus könnte ein vollständiges Fangverbot in der westlichen Ostsee aufgrund einer möglichen Verlagerung von Fischereitätigkeiten unerwünschte…
Folgender Artikel wird eingefügt: Kontrolle der Fänge von Dorsch in der östlichen Ostsee, Dorsch in der westlichen Ostsee und Hering in der westlichen Ostsee…
Mit der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.