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In der Verordnung (EU) 2019/1838 des Rates ist für das Jahr 2020 eine notwendige und beispiellose Verringerung der Fangmöglichkeiten für Dorsch in der östlichen Ostsee um 92 % im Vergleich zu 2019 vorgesehen und die Verwendung der zulässigen Gesamtfangmenge („TAC“) ausschließlich auf Beifänge beschränkt. Eine gezielte Befischung dieses Bestands ist daher nicht zulässig. Fangtätigkeiten, die wissenschaftlicher Forschung dienen, sind zugelassen, um die Entwicklungen bei der Biomasse des Bestands zu verfolgen. Da in der ICES-Unterdivision 24 hauptsächlich Dorsch aus der östlichen Ostsee vorkommt, wurde die Verwendung der TAC für Dorsch in der westlichen Ostsee in der ICES-Unterdivision 24 ebenfalls auf Beifänge von Dorsch beschränkt.
Aufgrund von Änderungen in der Biologie des Dorschbestands in der östlichen Ostsee konnte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) für die…
Auf der Grundlage der Bestandsabschätzung für Dorsch in der östlichen Ostsee hat die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1248 erlassen, durch die…
Die derzeit von Dorsch in der östlichen Ostsee abhängigen Fangflotten haben nicht die Möglichkeit, alternativ andere Bestände zu befischen. Es wird geschätzt,…
Was den Dorschbestand in der östlichen Ostsee anbelangt, so konnte der ICES aufgrund von Änderungen in der Biologie dieses Bestands keine biologischen…
Aus den jüngsten wissenschaftlichen Gutachten geht hervor, dass der ICES die biologischen Referenzgrößen für den Dorschbestand in den ICES-Unterdivisionen 25…
In Anbetracht der Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) für eine Reduzierung der Fangmöglichkeiten, angesichts einer hohen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.