Erwägungsgrund 8 32020R1819
Die Einträge für Gruppe II, Gruppe III und Lycopin (E 160d) in der Lebensmittelkategorie 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet“ beziehen sich derzeit nur auf „Lachsersatz“. Im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf diesen Ausdruck sollte der Wortlaut dieser Einträge dahin gehend geändert werden, dass sich die zulässige Verwendung auf „Lachsersatz“ auf der Grundlage von Theragra chalcogramma‚ Pollachius virens oder Clupea harengus bezieht.