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Um während des Übergangszeitraums für Kontinuität zu sorgen, sollte die Reserve für Krisen im Agrarsektor in den Jahren 2021 und 2022 beibehalten werden. Der entsprechende Betrag der Reserve für die Jahre 2021 und 2022 sollte in diese Reserve aufgenommen werden.
Die Reserve muss sich zu Beginn eines jeden Jahres des Zeitraums 2023-2027 auf 450 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen belaufen, sofern nicht eine höhere Summe im…
In Artikel 25 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Der Betrag für die Reserve beträgt für jedes der Jahre 2021 und 2022 400 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) und…
Um sicherzustellen, dass die Beträge zur Finanzierung der GAP die jährlichen Obergrenzen nicht überschreiten, sollte der Mechanismus für die Finanzdisziplin,…
Der Betrag der Reserve für Krisen im Agrarsektor, der in den Entwurf des Haushaltsplans 2016 der Kommission aufgenommen werden soll, beläuft sich auf insgesamt…
Die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Reserve für Krisen im Agrarsektor gemäß Teil V Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sollten aufgehoben werden,…
Um den Ambitionen gerecht zu werden, die der Einrichtung der ständigen Reserve zugrunde liegen, hat die Kommission im mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.