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Um der Anforderung der Vermeidung von Doppeluntersuchungen gerecht zu werden, sollte der Begriff des „gleichen Sachverhalts“ im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zum Grundsatz ne bis in idem betrachtet werden, der bedeutet, dass maßgebliche Tatsachen, die Gegenstand einer Ermittlung sind, identisch oder im Wesentlichen gleich sind und im Sinne einer Reihe von konkreten, zeitlich und räumlich untrennbar miteinander verbundenen Umständen zu verstehen sind.
Der Grundsatz „ne bis in idem“ ist ein wesentlicher Rechtsgrundsatz der Union, der in der Charta anerkannt wird und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs…
Die effiziente Ermittlung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union und der Grundsatz Ne bis in idem können in bestimmten Fällen eine…
Der Grundsatz „ne bis in idem“ ist ein wesentlicher Rechtsgrundsatz der Union, der in der Charta anerkannt wird und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs…
Angesichts der Möglichkeit der Gerichtsbarkeit mehrerer Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Straftaten, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie…
Diese gemeinsamen nicht abschließend zu verstehenden und beispielhaften Kriterien für die Anwendung von Sanktionen sind möglicherweise nicht in allen Fällen, so…
Um eine reibungslose Anwendung dieser Richtlinie in jedem Einzelfall zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden des Anordnungs- und des vollstreckenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.