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Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte im Anschluss an den Erlass der Verordnung (EU) 2017/1939 geändert und entsprechend angepasst werden. Die die Beziehungen zwischen dem Amt und der EUStA regelnden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1939 sollten durch die Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 widergespiegelt und ergänzt werden, damit durch ihr Zusammenwirken der größtmögliche Schutz der finanziellen Interessen der Union sichergestellt wird, und um dabei die enge Zusammenarbeit, den Austausch von Informationen, die Komplementarität und die Vermeidung von Doppeluntersuchungen sicherzustellen.
Es ist erforderlich, die eindeutigen Mängel die im Evaluierungsbericht der Kommission festgestellt wurden, durch Änderungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sollte geändert werden, um eine Pflicht für die Wirtschaftsteilnehmer zur Zusammenarbeit mit dem Amt aufzunehmen, im…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
die im Einklang mit den Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 und (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates , der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf Eurojust Anwendung finden.
Einige Anpassungen der gegenwärtigen Amtsbezüge und sonstigen Leistungen für Amtsträger sind dennoch angebracht, um den institutionellen Entwicklungen in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.