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Das Amt kann nach Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 Verwaltungsvereinbarungen mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, wie den Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung, und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen schließen, um die Vereinbarungen ihrer Zusammenarbeit im Rahmen dieser Verordnung zu spezifizieren, insbesondere in Bezug auf die Übermittlung von Informationen, die Durchführung und die Weiterverfolgung von Untersuchungen.
Zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen wird die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des…
Zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen wird die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des…
Zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen wird die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des…
Die mitgliedstaatlichen Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung sind durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 eingerichtet worden, um eine…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 führt das Amt im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und der…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sieht vor, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (nachfolgend das „Amt“) in den durch die Verträge oder auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.