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Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sollte geändert werden, um eine Pflicht für die Wirtschaftsteilnehmer zur Zusammenarbeit mit dem Amt aufzunehmen, im Einklang mit ihrer Pflicht gemäß der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96, zur Durchführung von Kontrollen und Überprüfungen vor Ort von Räumlichkeiten, Grundstücken, Verkehrsmitteln und sonstigen gewerblich genutzten Örtlichkeiten Zugang zu gewähren, und mit der in Artikel 129 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelegten Pflicht, dass jede Person oder Stelle, die Unionsmittel erhält, uneingeschränkt am Schutz der finanziellen Interessen der Union, einschließlich im Zusammenhang mit den Untersuchungen des Amtes, mitzuwirken hat.
Der Rahmen für die Ausführung der Haushaltsmittel für die Mitglieder des Überwachungsausschusses sollte so beschaffen sein, dass jeder Anschein eines etwaigen…
Es ist erforderlich, die eindeutigen Mängel die im Evaluierungsbericht der Kommission festgestellt wurden, durch Änderungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Das Amt ist befugt, Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen, die ihm im Rahmen seiner Untersuchungen über vermutete Fälle von Betrug, Korruption oder…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte im Anschluss an den Erlass der Verordnung (EU) 2017/1939 geändert und…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
Unbeschadet der Vorschriften über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Rechtshilfe in Strafsachen und sonstiger Rechtsvorschriften der Union,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.